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Tarif & Lohn

GVP-Tarifvertrag 2026: Entgelttabelle, Erhöhungen, Erfahrungszuschlag

Der Tarifvertrag DGB/GVP seit 1. Januar 2026: Entgelttabelle EG 1 bis EG 9, Erhöhungsstufen bis April 2027, Erfahrungszuschlag, Übergangsregelung für ehemalige iGZ-Betriebe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Wathling Redaktion · 14. August 2026 · 5 Minuten Lesezeit
GVP-Tarifvertrag 2026: Entgelttabelle, Erhöhungen, Erfahrungszuschlag

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit nur noch ein Tarifwerk. Die beiden früheren Regelwerke von iGZ und BAP sind im Tarifvertrag zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften zusammengeführt. Für Mitarbeiter heißt das: eine Entgelttabelle, ein Erfahrungszuschlag, ein Manteltarifvertrag — unabhängig davon, bei welchem Personaldienstleister sie beschäftigt sind.

Ein Tarifwerk statt zwei

Jahrelang existierten in der Branche zwei parallele Tarifwerke: der iGZ-Tarifvertrag und der BAP-Tarifvertrag, beide mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt, aber in den Details unterschiedlich. Nachdem iGZ und BAP im Dezember 2023 zum GVP fusioniert waren, blieben die alten Verträge zunächst bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.

Am 12. September 2025 unterzeichneten GVP und die DGB-Tarifgemeinschaft den neuen Abschluss. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Entgelttarifvertrag DGB/GVP das einzige gültige Tarifwerk der Zeitarbeit in Deutschland. Für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen ist er verbindlich.

Vergleichst du zwei Angebote von tarifgebundenen Personaldienstleistern, ist die Grundvergütung für dieselbe Tätigkeit heute identisch. Unterschiede entstehen nicht mehr über das Tarifwerk, sondern über Eingruppierung, Branchenzuschläge, Fahrtkostenregelungen und die Frage, wie gut die Einsätze zu dir passen.

Die Entgelttabelle 2026

Der Tarifvertrag kennt neun Entgeltgruppen, EG 1 bis EG 9, wobei EG 2 in die Stufen 2a und 2b unterteilt ist. Die Zuordnung richtet sich nach der Tätigkeit, die du tatsächlich ausübst — nicht nach deinem höchsten Abschluss und nicht nach der Bezeichnung im Vertrag.

Entgeltgruppe ab 01.01.2026 ab 01.09.2026 Monat (35 Std.)
EG 1 14,96 € 15,33 € 2.325 €
EG 2a 15,29 € 15,67 € 2.377 €
EG 2b 15,69 € 16,08 € 2.439 €
EG 3 16,69 € 17,11 € 2.595 €
EG 4 17,65 € 18,09 € 2.744 €
EG 5 19,78 € 20,27 € 3.074 €
EG 6 21,97 € 22,52 € 3.415 €
EG 7 25,56 € 26,20 € 3.974 €
EG 8 27,36 € 28,04 € 4.253 €
EG 9 28,70 € 29,42 € 4.462 €

Grund-Stundenentgelte ohne Erfahrungszuschlag. Die Werte ab 01.09.2026 ergeben sich aus der zweiten Erhöhungsstufe von 2,5 Prozent, auf den Cent gerundet. Monatswerte auf Basis von 35 Wochenstunden (151,67 Monatsstunden), auf den Euro gerundet. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Tarifvertrag in seiner aktuellen Fassung.

Die Tätigkeitsbeispiele in der folgenden Aufzählung dienen nur der Orientierung; maßgeblich ist der Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP.

  • EG 1Einfache Helfertätigkeiten ohne Vorkenntnisse
  • EG 2aAngelernte Tätigkeiten nach kurzer Einweisung
  • EG 2bAngelernte Tätigkeiten mit erweiterten Anforderungen
  • EG 3Tätigkeiten mit Anlernzeit, z. B. Fachkraft Lagerlogistik
  • EG 4Abgeschlossene Berufsausbildung, Facharbeitertätigkeit
  • EG 5Facharbeit mit erweiterter Verantwortung
  • EG 6Spezialisierte Fach- und Sachbearbeitertätigkeiten
  • EG 7Meister-, Techniker- oder gleichwertige Tätigkeiten
  • EG 8Tätigkeiten mit Führungs- oder Projektverantwortung
  • EG 9Hoch qualifizierte Tätigkeiten, akademische Berufe

Wann der Lohn steigt

Der Abschluss vom 12. September 2025 enthält drei Erhöhungsstufen. Sie greifen automatisch, ohne dass du etwas tun musst.

Erste Stufe, gleichzeitig Start des einheitlichen Tarifwerks

Zweite Stufe, gilt bis 31. März 2027

Dritte Stufe des Abschlusses vom 12. September 2025

Zum 1. Januar 2026 stiegen die Stundenentgelte aller Entgeltgruppen um 2,99 Prozent. Seit dem 1. September 2026 gilt die zweite Stufe mit 2,5 Prozent, die dritte Stufe mit 3,5 Prozent folgt zum 1. April 2027. In EG 1 bedeutet das eine Entwicklung von 14,96 Euro über aktuell 15,33 Euro auf dann rund 15,87 Euro pro Stunde.

Erfahrungszuschlag: mehr Lohn ohne Nachverhandeln

Neu im DGB/GVP-Tarifwerk ist der Erfahrungszuschlag. Er wird auf das jeweilige Grundentgelt gerechnet:

  • +1,5 Prozent nach mehr als 9 Monaten
  • +3,0 Prozent nach mehr als 12 Monaten
  • eine weitere Stufe von +3,5 Prozent folgt zum 1. April 2027

Ein Beispiel: In EG 3 liegt das Grundentgelt seit dem 1. September 2026 bei 17,11 Euro. Nach neun Monaten sind es 17,37 Euro, nach zwölf Monaten 17,62 Euro — ohne Gespräch, ohne Antrag, allein durch den Tarifvertrag.

Die Übergangsregelung für ehemalige iGZ-Betriebe

Für ordentliche GVP-Mitglieder, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 an die iGZ-Tarifverträge gebunden waren, gilt befristet bis zum 30. Juni 2027 eine Sonderregelung. An die Stelle des prozentualen Erfahrungszuschlags tritt dort eine einsatzbezogene Zulage:

  • 0,20 Euro pro Stunde in den Entgeltgruppen 1 bis 4
  • 0,35 Euro pro Stunde in den Entgeltgruppen 5 bis 9
  • gezahlt nach 9 ununterbrochenen Kalendermonaten Überlassung an denselben Kundenbetrieb
  • erstmals nach 14 Kalendermonaten ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses

Wer unter diese Regelung fällt, erhält also nicht die 1,5 beziehungsweise 3,0 Prozent, sondern den festen Betrag pro Stunde. Welche Variante für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag — frag im Zweifel direkt bei deinem Ansprechpartner nach.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Der Manteltarifvertrag DGB/GVP regelt zwei Sonderzahlungen, beide gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit und in gleicher Höhe:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 207,00 Euro
  • im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr: 310,50 Euro
  • ab dem vierten Beschäftigungsjahr: 414,00 Euro

Das Urlaubsgeld kommt mit der Juniabrechnung, das Weihnachtsgeld mit der Novemberabrechnung. Die Beträge sind dynamisch: Sie steigen mit den Tariferhöhungen, weil sie an die Entgeltgruppe 4 gekoppelt sind.

Was die Tabelle nicht abbildet

Die Entgelttabelle zeigt das tarifliche Grundentgelt. In der Praxis kommt bei vielen Einsätzen mehr dazu — und genau dort entscheidet sich, was am Monatsende auf der Abrechnung steht.

Branchenzuschläge

In Kundenbranchen mit eigenem Branchenzuschlagstarifvertrag — etwa Metall und Elektro, Chemie oder Teile der Logistik — kommen Zuschläge auf das Tarifentgelt, die mit der Einsatzdauer im selben Betrieb stufenweise steigen. Sie sind nicht Bestandteil der Entgelttabelle.

Equal Pay

Nach neun Monaten Einsatz im selben Kundenbetrieb besteht grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag, kann diese Frist auf bis zu 15 Monate verlängert sein, weil die Anpassung dann stufenweise erfolgt.

Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht, Sonn- und Feiertag

Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden nach den Regeln des Manteltarifvertrags zuschlagspflichtig abgerechnet. Wie stark das ins Gewicht fällt, zeigt unsere Beispielabrechnung für eine Fachkraft für Lagerlogistik.

Laufzeit und nächste Verhandlungen

Der Entgelttarifvertrag DGB/GVP kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals jedoch zum 30. September 2027. Die dritte Erhöhungsstufe zum 1. April 2027 ist also noch Teil des laufenden Abschlusses; eine neue Tarifrunde steht danach an.

Der Entgeltrahmentarifvertrag, der die Eingruppierung regelt, läuft länger — bis Ende 2029. Die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen bleibt damit auf absehbare Zeit stabil.

Wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz grundlegend geändert, haben sich beide Tarifparteien zu Verhandlungen über eine Anpassung verpflichtet. Scheitern diese, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist.

Ein Tarifwerk für die ganze Branche, drei Erhöhungsstufen bis April 2027, ein automatischer Erfahrungszuschlag nach 9 und 12 Monaten und Sonderzahlungen im Juni und November. Wer wissen will, was das konkret bedeutet, sollte nach Entgeltgruppe, Branchenzuschlag und Zuschlagsmodell fragen — nicht nach dem Stundenlohn allein.

Quellen und Datenstand

  • Entgelttarifvertrag DGB/GVP, Abschluss vom 12. September 2025, gültig ab 1. Januar 2026
  • Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP, Stand 20. Mai 2025
  • Manteltarifvertrag DGB/GVP (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Entgelttabellen des Gesamtverbands der Personaldienstleister, Stand Januar 2026

Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Tarifvertrag und deine konkrete Eingruppierung. Fragen zu deiner Abrechnung klären wir am schnellsten telefonisch: 0511 6466 82-0.

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