AGB
Wathling Logistik- und Personallösungen GmbH
Berliner Str. 7
30916 Isernhagen
Geschäftsführer: Richard Mann
T: 0511 6466 82 – 0
F: 0511 6466 82 – 19
E: info@wathling.com
W: www.wathling.com
IBAN: DE80 2505 0180 0910 2802 23
BIC: SPKHDE2HXXX
Amtsgericht Hannover HRB 121264
USt-ID: DE 241 862 027
1. Arbeitnehmerüberlassung
1.1 Gegenstand der AÜ
Die Wathling GmbH stellt als Verleiher ihren Kunden (Entleiher) Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG auf Zeit zur Verfügung.
1.2 Arbeitsdurchführung
Dem Entleiher obliegen die Erteilung der Arbeitsanweisungen an den Zeitarbeitnehmer sowie die Kontrolle der Arbeitsausführung. Die disziplinarische Verantwortung für die Zeitarbeitnehmer verbleibt beim Verleiher.
1.3 Arbeitszeit
Der Entleiher verpflichtet sich, den Zeitarbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen.
1.4 Arbeitseinsatz
Änderungen der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers wie z.B. Änderungen über Einsatzdauer, Arbeitszeit oder Art der Tätigkeit können nur zwischen der Wathling GmbH und dem Entleiher vereinbart werden. Gleiches gilt für die Absprache von arbeitsfreien Tagen oder Urlauben.
1.5 Gefahren am Arbeitsplatz
Der überlassene Zeitarbeitnehmer ist vor Aufnahme der Tätigkeit über die an seinem Arbeitsplatz auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung von einer ermächtigten Person des Entleihers zu unterweisen.
1.6 Schutzausrüstung und PSA
Der Entleiher hat dem Zeitarbeitnehmer die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Schutzausrüstung und Schutzkleidung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
1.7 Zutrittsrecht
Der Entleiher räumt den Vertretern der Wathling GmbH ein Zutrittsrecht zum jeweiligen Beschäftigungsort der Zeitarbeitnehmer ein.
1.8 Austausch von Zeitarbeitnehmern
Sollte dem Entleiher die Leistung des Zeitarbeitnehmers nicht genügen, wird die Wathling GmbH im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen.
1.9 Zeiterfassung und Stundennachweis
Der Entleiher verpflichtet sich, wöchentlich die Anzahl der Stunden der Zeitarbeitnehmer der Wathling GmbH durch Einreichung des Stundennachweises zu bestätigen. Hierbei können nach Absprache Stundennachweise des Entleihers genutzt werden oder die Zeiterfassungsbelege der Wathling GmbH. Kann der Zeitarbeitnehmer die Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Entleihers zur Unterschrift vorlegen, so gilt die Bestätigung des Zeitarbeitnehmers. Ist der Entleiher mit den bescheinigten Stunden im Nachgang nicht einverstanden, so gilt ein Einspruch nur dann, wenn dieser innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung erfolgt und nachweisbar begründet ist.
1.10 Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
Der Entleiher hat den Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsdiensten wie z.B. Gemeinschaftsverpflegung, Kinderbetreuung oder Beförderungsmittel Zugang zu gewähren und zwar zu den gleichen Bedingungen wie vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern. Ausnahmen gelten, wenn der Zeitarbeitnehmer nur kurz beim Entleiher beschäftigt ist oder der Zugang für den Entleiher mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
1.11 Einhaltung AGG durch Entleiher
Der Entleiher übernimmt die Gewähr dafür, dass innerhalb seines betrieblichen Einwirkungsbereiches die Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gewährleistet ist. Der Entleiher stellt die Wathling GmbH für sämtliche Schäden, die dem Verleiher infolge einer Verletzung der Vorschriften des AGG innerhalb seines betrieblichen Einwirkungsbereiches entstehen, frei.
1.12 Geheimhaltung
Der Verleiher sowie seine Zeitarbeitnehmer sind zur Geheimhaltung über alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
1.13 Verbot der Abwerbung
Der Entleiher verpflichtet sich, Zeitarbeitnehmer der Wathling GmbH nicht in unzulässiger Weise abzuwerben gemäß UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
1.14 Übernahme von Zeitarbeitnehmern
Nach § 9 AÜG kann der Entleiher Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nach vorheriger Absprache mit der Wathling GmbH aus der Überlassung übernehmen. Bei der Übernahme des Zeitarbeitnehmers aus der Überlassung steht der Wathling GmbH eine Vermittlungsprovision zu. Stellt der Kunde oder ein mit ihm wirtschaftlich verbundenes Unternehmen den überlassenen Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsvertrages innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Überlassung ein, so beruht dies auf der Vermittlung durch die Wathling GmbH und der Kunde ist auch in diesem Fall zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an die Wathling GmbH verpflichtet. Die Vermittlungsprovision beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 25 Prozent der zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter vereinbarten Gesamtjahresbruttovergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision verringert sich für jeden vollen Monat der der Einstellung vorangegangenen Überlassung des Mitarbeiters um ein Zwölftel. Der Kunde verpflichtet sich vor oder spätestens unverzüglich nach der Einstellung die Wathling GmbH zu benachrichtigen und ihr die für Berechnung maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
1.15 Haftungsausschluss
Mit Rücksicht darauf, dass der Zeitarbeitnehmer unter Aufsicht und Anleitung des Entleihers seine Tätigkeit ausübt, haftet die Wathling GmbH nicht für das Handeln des Zeitarbeitnehmers. Die Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn dem Zeitarbeitnehmer die Obhut für Schlüssel, Geld oder sonstige Wertsachen übertragen wird.
1.16 Schadenersatz
Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln oder bei grobem Auswahlverschulden der Wathling GmbH. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für gesetzliche Haftungstatbestände.
1.17 Abzug von Zeitarbeitnehmern
Befindet sich der Entleiher mit der Bezahlung nur einer Rechnung in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an dessen Bonität, so ist die Wathling GmbH berechtigt, die Zeitarbeitnehmer sofort abzuziehen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Entleihers gelten nur insoweit, als diese unseren Zahlungsbedingungen nicht widersprechen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
2.2 Aufrechnung
Gegen die Ansprüche der Wathling GmbH kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
2.3 Fälligkeit der Ansprüche
Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
2.3 Geltungsbereich und Salvatorische Klausel
Soweit nicht im Einzelfall durch schriftliche Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
2.4 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen ist Isernhagen, der Geschäftssitz der Wathling GmbH.
2.5 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Begriff Zeitarbeitnehmer schließt m/w ein. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit.
Stand 10/2017
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Stand: September 2026